Allgemeine Geschäftsbedingungen von OVERDICK Coaching und Training
Leistungsumfang der Dienstleistungen
Die im Angebot und in der Auftragsbestätigung beschriebenen Dienstleistungen werden von OVERDICK Coaching und Training erbracht. Ort und Zeit gelten jeweils wie vereinbart. Werden Dienstleistungen außerhalb der Räume der OVERDICK Coaching und Training erbracht zu denen Hard- und Softwareprodukte benötigt werden, obliegt die Betriebsbereitschaft dieser Produkte, sofern nichts anderes vereinbart wurde, dem Kunden. Ebenso stellt der Kunde die notwendigen Räumlichkeiten (im eigenen Hause, bzw. in Hotels) zur Verfügung, und übernimmt die anfallenden Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Unsere Leistungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Beraters/Trainers und unter aktiver Mitwirkung durch den Kunden vorgenommen. Eine Gewährleistung für das Eintreffen der Wirkung bestimmter Empfehlungen/Ergebnisse wird daher nicht übernommen. OVERDICK Coaching und Training behält sich vor, im Training situativ Inhalte und Methoden zu verändern, sofern dies dem vereinbarten Trainingsergebnis dienlich ist.
Änderungsvorbehalte
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von neuen Erkenntnissen) vor oder während des Trainings bzw. der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen des angekündigten Trainings bzw. der Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen. Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
Teilnehmermaterial
Die von OVERDICK Coaching und Training erstellten Materialien (z. B. Konzepte, Unterlagen oder Checklisten) sowie Skripte für die Teilnehmenden dürfen ohne Genehmigung von OVERDICK Coaching und Training weder vervielfältigt noch nachgedruckt, noch übersetzt, noch an Dritte weitergegeben werden. Sie sind lediglich für die an der Veranstaltung teilnehmenden Personen bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, den Urheberrechtsschutz der verwendeten Unterlagen zu beachten und keine unerlaubten Kopien anzufertigen.
Sicherheit und Haftung
Der Auftraggeber und deren Mitarbeiter sind verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten. OVERDICK Coaching und Training haftet für keine Schadensersatzansprüche, soweit nicht z. B. bei Schäden an privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Honorare
Es gelten die vereinbarten Honorare zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sie bestehen in der Regel aus Tagessätzen oder/und aus einer (Projekt-)Pauschale, die die Trainingsleistungen und Trainingsunterlagen enthalten. Die Honorare und Leistungen sind zwei Wochen nach Rechnungsstellung fällig.
Reisekosten und Spesen
Die Auftraggeberin vergütet die im Zusammenhang mit der Veranstaltung notwendigen Übernachtungskosten sowie An- und Abreisekosten des Trainers (PKW 0,45 €/km oder Bahnfahrt 2. Klasse (plus ggf. Taxi). Sonstige Spesen werden von der Auftraggeberin nicht vergütet.
Umbuchung und Stornierung durch den Auftraggeber
Umbuchungen und Stornierungen sind bis acht Wochen vor dem vereinbarten Termin kostenfrei möglich. Sollten Sie einen gebuchten Trainingstermin umbuchen oder stornieren wollen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Bei einer Umbuchung oder Stornierung erheben wir folgende Bearbeitungsgebühren: 8 Wochen – 21 Tage vor dem vereinbarten Termin sind 20%, 20 – 7 Tage vor dem vereinbarten Termin 50%, und 6 – 0 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des vereinbarten Honorars zuzüglich MwSt. zu zahlen.
Absage von Trainings und Veranstaltungen durch den Auftragnehmer
Sollte eine Veranstaltung von uns abgesagt werden müssen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) entstehen keine Haftungs- und Schadenersatzansprüche, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotelübernachtungen sowie Flug- oder Bahntickets.
Nebenabreden, Gerichtsstand
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand ist Hamburg. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen nichtig ist, wird die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der nichtigen Bestimmung tritt die entsprechende, ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende, zulässige Regelung.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg